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Bei Oldtimer-Zulassung zÀhlen Alter und Zustand
Von Sascha Kröschel | 17.Dezember 2009
Neben ihrem individuellen Wert besitzen Oldtimer in der Regel auch einen individuellen Zustand. Aber der Erhaltungszustand eines solchen Fahrzeugs ist nicht alles. Wichtige NachrĂŒstteile sind ebenso wichtig. Klarheit verschafft nur ein Oldtimergutachten von Experten.
Um sein Wunschfahrzeug in den Verkehr zu bringen, kann man sich eines Oldtimerkennzeichens (H-Zulassung) bedienen oder aber das rote Dauerkennzeichen (07er-Zulassung), das Saisonkennzeichen oder die regulÀre Zulassung wÀhlen.
FĂŒr die Erstellung eines Oldtimergutachtens gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 23 StVZO. Seit MĂ€rz 2007 gibt der Gesetzgeber ein einheitliches Mindestalter fĂŒr diese Fahrzeuge vor. So mĂŒssen sie vor mehr als 30 Jahren erstmals am StraĂenverkehr teilgenommen haben (Datum der Erstzulassung). AuĂerdem mĂŒssen die âOldiesâ weitgehend dem Originalzustand entsprechen (§ 2 Nr. 22 FZV), sich in einem guten Erhaltungszustand befinden sowie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Sogenannten Bestandsschutz genieĂen Fahrzeuge, denen vor dem 28. Februar 2007 ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt wurde. Damit gilt auch weiterhin die Einstufung als historisches Fahrzeug. Um fĂŒr seinen Klassiker ein H-Kennzeichen oder eine 07er-Zulassung zu bekommen, ist ein Oldtimergutachten von einem amtlich anerkannten SachverstĂ€ndigen oder PrĂŒfingenieur erforderlich.
Durch eine Hauptuntersuchunt (HU) wird zunĂ€chst der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Sind alle Anforderungen an Alter und Erhaltungszustand erfĂŒllt, steht einem entsprechenden Gutachten nichts im Wege. Liegt keine gĂŒltige Betriebserlaubnis vor, wird zunĂ€chst geprĂŒft, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften (âBetriebserlaubnis fĂŒr Einzelfahrzeugeâ) entspricht. Es gelten die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gĂŒltigen Anforderungen.
Sind alle fĂŒr das Fahrzeug notwendigen NachrĂŒstungen wie beispielsweise Warnblinkanlage, Diebstahlsicherung und Geschwindigkeitsmesser vorhanden, steht dem Gutachten fĂŒr das gute StĂŒck nichts mehr im Wege.
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