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Bei Oldtimer-Zulassung zählen Alter und Zustand
Von Sascha Kröschel | 17.Dezember 2009
Neben ihrem individuellen Wert besitzen Oldtimer in der Regel auch einen individuellen Zustand. Aber der Erhaltungszustand eines solchen Fahrzeugs ist nicht alles. Wichtige NachrĂĽstteile sind ebenso wichtig. Klarheit verschafft nur ein Oldtimergutachten von Experten.
Um sein Wunschfahrzeug in den Verkehr zu bringen, kann man sich eines Oldtimerkennzeichens (H-Zulassung) bedienen oder aber das rote Dauerkennzeichen (07er-Zulassung), das Saisonkennzeichen oder die reguläre Zulassung wählen.
Für die Erstellung eines Oldtimergutachtens gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 23 StVZO. Seit März 2007 gibt der Gesetzgeber ein einheitliches Mindestalter für diese Fahrzeuge vor. So müssen sie vor mehr als 30 Jahren erstmals am Straßenverkehr teilgenommen haben (Datum der Erstzulassung). Außerdem müssen die „Oldies“ weitgehend dem Originalzustand entsprechen (§ 2 Nr. 22 FZV), sich in einem guten Erhaltungszustand befinden sowie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Sogenannten Bestandsschutz genießen Fahrzeuge, denen vor dem 28. Februar 2007 ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt wurde. Damit gilt auch weiterhin die Einstufung als historisches Fahrzeug. Um für seinen Klassiker ein H-Kennzeichen oder eine 07er-Zulassung zu bekommen, ist ein Oldtimergutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erforderlich.
Durch eine Hauptuntersuchunt (HU) wird zunächst der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Sind alle Anforderungen an Alter und Erhaltungszustand erfüllt, steht einem entsprechenden Gutachten nichts im Wege. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, wird zunächst geprüft, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften („Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge“) entspricht. Es gelten die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Anforderungen.
Sind alle fĂĽr das Fahrzeug notwendigen NachrĂĽstungen wie beispielsweise Warnblinkanlage, Diebstahlsicherung und Geschwindigkeitsmesser vorhanden, steht dem Gutachten fĂĽr das gute StĂĽck nichts mehr im Wege.
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