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Oldtimer: Entweder H-Kennzeichen oder Autogasanlage
Von Sascha Kröschel | 28.Dezember 2009
Das ewige hin und her bezüglich Autogasanlagen und H-Kennzeichen hat ein Ende. Es liegt nun nicht im ermessen des Prüfers ob eine Gasanlage in Verbindung mit einem H-Kennzeichen akzeptiert wird. Das Bundesverkehrsministerium hat eine Vorgabe umgesetzt, nach der es als nicht zulässig angesehen wird, wenn ein Oldtimer mit LPG-Anlage und H-Kennzeichen unterwegs ist.
Seit Sommer 2009 sind also Oldtimer mit Umrüstung auf den Betrieb mit Flüssiggas (Autogas / LPG) endgültig nicht mehr H-Kennzeichen-fähig. Es sei denn, eine der
folgenden Ausnahmen trifft zu:
– Die Gasanlage ist im betreffenden Auto nachweislich bereits seit mindestens 20 Jahren eingebaut.
– Die Autogasanlage wurde bereits vor dem Inkrafttreten dieser Vorgabe installiert, ohne zugleich das H-Kennzeichen abzusprechen (so genannte Besitzstandswahrung)
– Es handelt sich um ein bis ca. 1951 gebautes Fahrzeug mit Holzgasgenerator, welches von der Vorgabe generell nicht tangiert wird.
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