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    Gericht hĂ€lt Winterreifenpflicht fĂŒr verfassungswidrig

    Von Sascha Kröschel | 16.Juli 2010

    Am 9. Juli 2010 hat das Oberlandesgericht Oldenburg ĂŒber die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers entscheiden, der Anfang 2009 nach Überfahren einer EisflĂ€che mit seinem sommerbereiften Fahrzeug einen Unfall verursacht hatte. Als Folge dessen war ihm vom Amtsgericht Oldenburg ein Bußgeld wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit in Tateinheit mit der Benutzung einer nicht an die WetterverhĂ€ltnisse angepassten und damit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ungeeigneten Bereifung auferlegt worden, woraufhin er Widerspruch einlegte. Das Amtsgericht hatte nĂ€mlich dahin gehend argumentiert, dass es an dem fraglichen Tag „kalt war und sich in der Mitte der Straße eine EisflĂ€che befand“, sodass vor diesem Hintergrund jedermann hĂ€tte klar sein mĂŒssen, dass man besser mit Winterreifen unterwegs ist. „Denn Winterreifen sind die fĂŒr den Winter geeignete Bereifung“, so das Amtsgericht. Nach Meinung des Betroffenen hĂ€tte man entgegen dieser Auffassung anhand der konkreten UmstĂ€nde ĂŒber ein SachverstĂ€ndigengutachten allerdings zunĂ€chst erst einmal ermitteln sollen, welche Bereifung tatsĂ€chlich die geeignete gewesen wĂ€re, ob und gegebenenfalls welche Winterreifen den Unfall hĂ€tten verhindern können oder ob er nicht trotz Winterbereifung genauso passiert wĂ€re. Herausgekommen bei der ganzen Sache ist letztlich ein Beschluss des Oberlandesgerichtes (Aktenzeichen 2 SsRs 220/09), der weitreichende Konsequenzen haben dĂŒrfte: Denn die Oldenburger halten den Bußgeldtatbestand rund um die im Paragrafen 2, Absatz 3a der StVO festgeschriebene an die WitterungsverhĂ€ltnisse anzupassende Bereifung, die gemeinhin meist auch als „situative Winterreifenpflicht“ bezeichnet wird, fĂŒr verfassungswidrig und damit ungĂŒltig

    Topics: Werkstatt |