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Tagfahrlicht und Konturmarkierungen werden Pflicht
Von Sascha Kröschel | 6.Dezember 2010
Tagfahrlicht ist bei zahlreichen Fahrzeugherstellern bereits Praxis. Ab Februar 2011 wird es stufenweise für alle Pflicht. Dann müssen serienmäßig alle Neufahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Für Nutzfahrzeuge gilt die Vorgabe ab August 2012. Allerdings müssen sie bereits ab kommendem Sommer mit Konturmarkierungen auf die Straße.
So wie im kommenden Jahr 2011 alle neuen Pkws durch die spezielle Beleuchtung besser zu erkennen sein sollen, sind es bei den neu zugelassenen Lkws ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und neuen Anhängern ab 3,5 Tonnen reflektierende Bänder, die ab Juli nächsten Jahres entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG (Angleichung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge an den technischen Fortschritt) zur Pflichtausrüstung gehören. Die sogenannten Konturmarkierungen sind seit Jahren in Deutschland erlaubt. Das selbstklebende Rollenmaterial lässt sich einfach an Fest- und Planenaufbauten anbringen. Für ganz Europa soll die Folie ab Oktober 2011 vorgeschrieben sein. Wie beim Tagfahrlicht gilt die Pflicht nur für Neufahrzeuge. Eine Vorschrift zur Nachrüstung ist weder bei der Konturmarkierung noch beim Tagfahrlicht vorgesehen
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