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Verkehrsminister verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw während der Sommerferien
Von Catharina Roosen | 1.Juli 2013
Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot für Lkw verhängt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2013 jeweils in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gilt nach § 30 Abs. 3 StVO für das gesamte Straßennetz unverändert und wird durch das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit durch die Ferienreiseverordnung ergänzt.
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