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Verkehrsminister verhĂ€ngt temporĂ€res Samstagsfahrverbot fĂŒr Lkw wĂ€hrend der Sommerferien
Von Catharina Roosen | 1.Juli 2013
Um Staus und Stress fĂŒr die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjĂ€hrigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot fĂŒr Lkw verhĂ€ngt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2013 jeweils in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fĂŒr LKW gilt nach § 30 Abs. 3 StVO fĂŒr das gesamte StraĂennetz unverĂ€ndert und wird durch das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit durch die Ferienreiseverordnung ergĂ€nzt.
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