Motorsport Magazin Rhein-Berg
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    VLN: Kannibalisieren sich nun zwei Serien?

    Von Sascha Kröschel | 12.Januar 2024

    Nürburgring / NRing / Nuerburgring

    Zukunft des Motorsports auf der Nordschleife: Der Druck erhöht sich

    Da die VLN Sport GmbH sich nicht jegliches Mitspracherecht an der von ihr gegründeten Serie nehmen lassen wollte, lehnte man es ab und verkündete mutig, die NLS 2024 in Eigenregie durchzuführen. Die Reaktion der Nürburgring Holding: Man gab in einer Pressemitteilung bekannt, der VLN Sport 2024 keine Termine mehr zur Verfügung zu stellen. Kurz darauf gründete der AvD die Nürburgring Endurance Serie GmbH (NES). Die VLN klagte wegen der Terminsperre im Eilverfahren vor dem Landgericht Mainz und bekam vom Gericht zunächst acht Termine für 2024 zugesprochen. Die Nürburgring 1927 GmbH als Betreiberin der Strecke, die mit der Holding verbunden ist, ging vor dem Oberlandesgericht Koblenz in Berufung.

    Was besagt das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2024?

    ZUKUNFT DES MOTORSPORTS AUF DER NORDSCHLEIFENLS-Zukunft: Der Druck erhöht sich

    Da die VLN Sport GmbH sich nicht jegliches Mitspracherecht an der von ihr gegründeten Serie nehmen lassen wollte, lehnte man es ab und verkündete mutig, die NLS 2024 in Eigenregie durchzuführen. Die Reaktion der Nürburgring Holding: Man gab in einer Pressemitteilung bekannt, der VLN Sport 2024 keine Termine mehr zur Verfügung zu stellen. Kurz darauf gründete der AvD die Nürburgring Endurance Serie GmbH (NES). Die VLN klagte wegen der Terminsperre im Eilverfahren vor dem Landgericht Mainz und bekam vom Gericht zunächst acht Termine für 2024 zugesprochen. Die Nürburgring 1927 GmbH als Betreiberin der Strecke, die mit der Holding verbunden ist, ging vor dem Oberlandesgericht Koblenz in Berufung.

    Was besagt das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2024?

    Nach der mündlichen Verhandlung am 23. November 2023 wurde am 4. Januar 2024 das Urteil verkündet: Die VLN hat Anspruch auf vier Termine mit Freitag/Samstag und einen Termin Freitag/Samstag/Sonntag – also einen Doubleheader. Sprich: fünf Termine (max. einer pro Monat) und sechs Läufe in der Saison 2024. In der Theorie hätte sich die NES damit mit nur drei Terminen begnügen müssen, denn der ursprünglich vom Nürburgring im September veröffentlichte allgemeine Langstreckenserie-Kalender umfasste nur acht Termine mit neun möglichen Rennen. Es wäre also fraglich gewesen, wie man unter diesen Umständen eine zweite Serie hätte veranstalten wollen.

    Nach der mündlichen Verhandlung am 23. November 2023 wurde am 4. Januar 2024 das Urteil verkündet: Die VLN hat Anspruch auf vier Termine mit Freitag/Samstag und einen Termin Freitag/Samstag/Sonntag – also einen Doubleheader. Sprich: fünf Termine (max. einer pro Monat) und sechs Läufe in der Saison 2024. In der Theorie hätte sich die NES damit mit nur drei Terminen begnügen müssen, denn der ursprünglich vom Nürburgring im September veröffentlichte allgemeine Langstreckenserie-Kalender umfasste nur acht Termine mit neun möglichen Rennen. Es wäre also fraglich gewesen, wie man unter diesen Umständen eine zweite Serie hätte veranstalten wollen.

    Worum ging es ursprünglich bei dem Streit

    Lassen Sie uns auf den Juni 2023 zurückschauen. Ein Schlüsselmoment, der für die Einordnung des nun vom Oberlandesgericht Koblenz gesprochenen Urteils relevant ist. Damals führte die Nürburgring Holding, die zu diesem Zeitpunkt selbst noch in der Vermarktungsgesellschaft VLN VV mit 60 Prozent beteiligt war, Gespräche mit dem AvD als einem möglichen Stakeholder für eine neue Gesellschaft zur Veranstaltung einer Langstrecken-Serie auf der Nordschleife. Auch der VLN Sport GmbH wurde angeboten, mitzuwirken. Die Idee dahinter: Man wollte mit dem AvD offensichtlich einen neuen Mitspieler ins Boot holen. Nicht zu vergessen: Der AvD hatte kurz zuvor das DTM-Projekt verloren, weil dies nun vom ADAC übernommen wurde. Und: In der VLN Sport GmbH sind viele Vereine und Clubs dem ADAC zugehörig.

    ZUKUNFT DES MOTORSPORTS AUF DER NORDSCHLEIFENLS-Zukunft: Der Druck erhöht sich

    Da die VLN Sport GmbH sich nicht jegliches Mitspracherecht an der von ihr gegründeten Serie nehmen lassen wollte, lehnte man es ab und verkündete mutig, die NLS 2024 in Eigenregie durchzuführen. Die Reaktion der Nürburgring Holding: Man gab in einer Pressemitteilung bekannt, der VLN Sport 2024 keine Termine mehr zur Verfügung zu stellen. Kurz darauf gründete der AvD die Nürburgring Endurance Serie GmbH (NES). Die VLN klagte wegen der Terminsperre im Eilverfahren vor dem Landgericht Mainz und bekam vom Gericht zunächst acht Termine für 2024 zugesprochen. Die Nürburgring 1927 GmbH als Betreiberin der Strecke, die mit der Holding verbunden ist, ging vor dem Oberlandesgericht Koblenz in Berufung.

    Was besagt das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2024?

    Nach der mündlichen Verhandlung am 23. November 2023 wurde am 4. Januar 2024 das Urteil verkündet: Die VLN hat Anspruch auf vier Termine mit Freitag/Samstag und einen Termin Freitag/Samstag/Sonntag – also einen Doubleheader. Sprich: fünf Termine (max. einer pro Monat) und sechs Läufe in der Saison 2024. In der Theorie hätte sich die NES damit mit nur drei Terminen begnügen müssen, denn der ursprünglich vom Nürburgring im September veröffentlichte allgemeine Langstreckenserie-Kalender umfasste nur acht Termine mit neun möglichen Rennen. Es wäre also fraglich gewesen, wie man unter diesen Umständen eine zweite Serie hätte veranstalten wollen.

    Topics: VLN / NLS |