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Bundesrat hat neue Winterreifenpflicht beschlossen
Von Sascha Kröschel | 26.November 2010
Der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung (26.11.2010) wie mehr oder weniger bereits erwartet die Ănderung der StraĂenverkehrsordnung rund um die âsituative Winterreifenpflichtâ sowie die höheren BuĂgelder beschlossen. Der zuletzt bekannt gewordene Verordnungsentwurf, der ursprĂŒnglich schon in der Sitzung der LĂ€nderkammer am 5. November 2010 behandelt werden sollte, hat zwar noch einige wenige Ănderungen erfahren, ist jedoch in den Kernpunkten unverĂ€ndert geblieben. Der entsprechende Passus in der StVO (§2, Absatz 3a) lautet demnach nun also wie folgt: âBei Glatteis, SchneeglĂ€tte, Schneematsch, Eis- oder ReifglĂ€tte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. MĂ€rz 1992 ĂŒber Reifen von Kraftfahrzeugen und KraftfahrzeuganhĂ€ngern und ĂŒber ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geĂ€ndert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfĂŒllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemÀà Anlage XXIX der StraĂenverkehrszulassungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geĂ€ndert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dĂŒrfen bei solchen WetterverhĂ€ltnissen auch gefahren werden, wenn an den RĂ€dern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.â Dies gilt jedoch nicht fĂŒr âNutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie fĂŒr Einsatzfahrzeuge der in §35 Absatz 1 genannten Organisationen [Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutzes, Polizei], soweit fĂŒr diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfĂŒgbar sindâ. Die Verordnung tritt am Tag nach der VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger in Kraft, was voraussichtlich Mitte Dezember 2010 der Fall sein wird.
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