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Wechselkennzeichen kommt Mitte 2012
Von Sascha Kröschel | 19.Dezember 2011
Der Bundesrat ist am 16.Dezember 2011 einem Dringlichkeitsantrag von Verkehrsminister Ramsauer gefolgt und stimmte als letzte Instanz nun doch noch der Änderung der Zulassungsverordnung mit dem Jahreswechsel zu – und damit auch der Einführung des Wechselkennzeichens bis Mitte 2012.Diese Änderung ermöglicht die kurzfristige abwechselnde Nutzung von zwei privaten Kraftfahrzeugen (max. 3,5 t Gesamtmasse, auch historische) mit einem gemeinsamen Kennzeichen im Individualverkehr. Dem gewerblichen Güter- und Personenverkehr steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.
Einem Halter kann das Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (M1, L oder O1) zugeteilt werden. Das Wechselkennzeichen kann immer nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und rote Kennzeichen können nicht als Wechselkennzeichen ausgeführt werden.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: dem wechselweise angebrachten gemeinsamen Kennzeichenteil mit der Zulassungsplakette und dem jeweils festangebrachten fahrzeugbezogenen Teil mit der HU-Plakette. Das am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeug muss beide Kennzeichen führen. Das andere, das als „nicht im Verkehr befindlich“ auf einen Blick erkennbar ist, darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Diese vereinfachte Zulassung von zwei Fahrzeugen ist jedoch nur dann für die Halter attraktiv, wenn das Gesamtpaket von Fahrzeugart und -verwendung, Mobilitätsbedürfnis und Gesamtkosten passt.
Da sich die Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge bislang an der üblichen Verkehrsflächennutzung und Einsatzdauer orientierte, wird sich die Versicherungsbranche wohl am Beispiel des ADAC-Konzeptes für die Wechselkennzeichenversicherung anlehnen und „unterm Strich“ rechtzeitig zu Einführung des Wechselkennzeichens günstigere Beitragssätze anbieten: Schließlich fährt man mit Wechselkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge in der Summe ja nicht öfter und weiter als vorher, sondern verteilt die bisherigen Aufgaben lediglich auf zwei Fahrzeuge.
Ob und für wen sich die Wechselschildregelung sich letztlich rechnet, wird sich erweisen, wenn die Steuersätze und Verwaltungsgebühren verbindlich benannt sind und entsprechende Versicherungsverträge angeboten werden. Die Neuzulassung schlägt nach derzeitigem Stand je Fahrzeug mit rund 105 Euro zu Buche: 40 Euro Sachkosten, ca. 65 Euro Verwaltungsgebühren (Erhöhung um 3 Euro). So war es jedenfalls der jetzt von den Ländern zugestimmten „Vorlage zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung“ (Drucksache 709/11 vom 04.11.2011) zu entnehmen.
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