Motorsport Magazin Rhein-Berg
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    Bilster Berg: Die Bauarbeiten gehen auch nach den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 03.05.2012 planmäßig weiter

    Von Sascha Kröschel | 7.Mai 2012

    Bilster Berg Start Zielgerade mit_Boxengasse links und rechtsDas Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Beschwerden der Antragsteller, welche die Aussetzung der Genehmigung für den Bau der Strecke zum Ziel hatten, zu Recht zurückgewiesen, so dass auf der Großbaustelle am Bilster Berg weitergebaut werden kann. Zwar wurde auch die Anschlussbeschwerde der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG zurückgewiesen, die den Sofortvollzug der Betriebsgenehmigung uneingeschränkt wieder herstellen sollte. Allerdings sind wesentliche Elemente des Schallschutzgutachtens und des geplanten Monitoringsystems nicht beanstandet worden und können weiterhin für die nun notwendige Überarbeitung der Schallschutzbestimmungen der BImSch-Genehmigung verwendet werden.

    Von großer Bedeutung ist, dass die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Test- und Präsentationsstrecke Bilster Berg auch nach den Beschlüssen des OVG nicht in Frage steht und der Bau der Strecke und die Errichtung der Hochbauten nun planmäßig fortgesetzt werden können.

    Die vom Oberverwaltungsgericht zu den Lärmfragen beanstandeten Punkte zur notwendigen Bewältigung der Konflikte im Zusammenhang mit den Schutzansprüchen der Nachbarn vor Lärmeinwirkungen seitens der Streckennutzung werden nunmehr sorgfältig geprüft und zeitnah umgesetzt, so dass der Betrieb der Strecke planmäßig aufgenommen werden kann.Wie bereits nach den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Minden zu den Eilverfahren vom 16.11.2011 dargelegt, ist die vollumfängliche Schallschutzüberwachung von Beginn an Bestandteil der Planung gewesen.

    Dazu sagt Geschäftsführer Hans-Jürgen von Glasenapp: „Hinsichtlich der vorläufig weiterhin untersagten Nutzung sind wir uns sicher, dass die in den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts geäußerten Bedenken zum Schallschutz und zum Monitoring durch geeignete Maßnahmen, die im Wesentlichen von Beginn an Bestandteil der Planung des Betriebskonzeptes und des Schallschutzkonzeptes waren, bis zur geplanten Inbetriebnahme im Sommer ausgeräumt werden können. Das vom Gericht angeregte Mediationsverfahren werden wir gern aufgreifen und sind jederzeit dazu bereit, dazu mit den Klägern ins Gespräch zu kommen.“

    Topics: Motorsport |