Motorsport Magazin Rhein-Berg
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    Bilster Berg: Die Bauarbeiten gehen auch nach den BeschlĂŒssen des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 03.05.2012 planmĂ€ĂŸig weiter

    Von Sascha Kröschel | 7.Mai 2012

    Bilster Berg Start Zielgerade mit_Boxengasse links und rechtsDas Oberverwaltungsgericht in MĂŒnster hat die Beschwerden der Antragsteller, welche die Aussetzung der Genehmigung fĂŒr den Bau der Strecke zum Ziel hatten, zu Recht zurĂŒckgewiesen, so dass auf der Großbaustelle am Bilster Berg weitergebaut werden kann. Zwar wurde auch die Anschlussbeschwerde der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG zurĂŒckgewiesen, die den Sofortvollzug der Betriebsgenehmigung uneingeschrĂ€nkt wieder herstellen sollte. Allerdings sind wesentliche Elemente des Schallschutzgutachtens und des geplanten Monitoringsystems nicht beanstandet worden und können weiterhin fĂŒr die nun notwendige Überarbeitung der Schallschutzbestimmungen der BImSch-Genehmigung verwendet werden.

    Von großer Bedeutung ist, dass die grundsĂ€tzliche GenehmigungsfĂ€higkeit der Test- und PrĂ€sentationsstrecke Bilster Berg auch nach den BeschlĂŒssen des OVG nicht in Frage steht und der Bau der Strecke und die Errichtung der Hochbauten nun planmĂ€ĂŸig fortgesetzt werden können.

    Die vom Oberverwaltungsgericht zu den LĂ€rmfragen beanstandeten Punkte zur notwendigen BewĂ€ltigung der Konflikte im Zusammenhang mit den SchutzansprĂŒchen der Nachbarn vor LĂ€rmeinwirkungen seitens der Streckennutzung werden nunmehr sorgfĂ€ltig geprĂŒft und zeitnah umgesetzt, so dass der Betrieb der Strecke planmĂ€ĂŸig aufgenommen werden kann.Wie bereits nach den BeschlĂŒssen des Verwaltungsgerichts Minden zu den Eilverfahren vom 16.11.2011 dargelegt, ist die vollumfĂ€ngliche SchallschutzĂŒberwachung von Beginn an Bestandteil der Planung gewesen.

    Dazu sagt GeschĂ€ftsfĂŒhrer Hans-JĂŒrgen von Glasenapp: „Hinsichtlich der vorlĂ€ufig weiterhin untersagten Nutzung sind wir uns sicher, dass die in den BeschlĂŒssen des Oberverwaltungsgerichts geĂ€ußerten Bedenken zum Schallschutz und zum Monitoring durch geeignete Maßnahmen, die im Wesentlichen von Beginn an Bestandteil der Planung des Betriebskonzeptes und des Schallschutzkonzeptes waren, bis zur geplanten Inbetriebnahme im Sommer ausgerĂ€umt werden können. Das vom Gericht angeregte Mediationsverfahren werden wir gern aufgreifen und sind jederzeit dazu bereit, dazu mit den KlĂ€gern ins GesprĂ€ch zu kommen.“

    Topics: Motorsport |