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Kennzeichen – Mitnahme soll ab Juli 2014 deutschlandweit möglich werden
Von Sascha Kröschel | 22.Mai 2013
Ab dem nĂ€chsten Jahr soll die Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnort- und Halterwechsel eingefĂŒhrt werden. Damit kann das alte Nummernschild auch ĂŒber die Grenzen der BundeslĂ€nder hinweg vom alten Halter behalten oder vom neuen ĂŒbernommen werden. Verkehrsminister Ramsauer sieht darin einen Abbau der BĂŒrokratie und eine Geldersparnis fĂŒr Autofahrer. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen. Zudem wird die internetbasierte Fahrzeugabmeldung auf den Weg gebracht.
Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der LĂ€nder vom April 2012 umgesetzt. Bereits heute wird innerhalb einiger LĂ€nder entsprechend verfahren (z. B. Schleswig-Holstein, Hessen). Dies gilt sowohl fĂŒr den Wechsel des Wohnortes als auch fĂŒr den Halterwechsel. Das BMVBS hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Dann sind mit der Ăbernahme der Kfz-Steuer durch den Bund die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 wechselten 600 000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.
Mit der Neuregelung wird zudem der erste Schritt fĂŒr eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge ĂŒber ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den PrĂŒfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jĂ€hrlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Weitere Online-Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Ăber diese soll zu einem spĂ€teren Zeitpunkt entschieden werden.
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