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Tagfahrleuchten am Motorrad
Von Sascha Kröschel | 5.April 2013
Seit 1. April 2013 sind Tagfahrleuchten (TFL) auch an MotorrĂ€dern erlaubt. Das Essener Institut fĂŒr Zweiradsicherheit (IfZ) weist darauf hin, dass nur Tagfahrleuchten angebaut werden, die nach ECE-R 87 geprĂŒft und genehmigt sind. Die Kennzeichnung von Tagfahrleuchten ist âRLâ. Die Lichtfarbe ist weiĂ. Erlaubt sind laut IfZ wahlweise eine oder zwei TLF. Die Tagfahrleuchte darf mittig oberhalb oder unterhalb des Hauptscheinwerfers sowie seitlich montiert werden. Bei einem seitlichen Anbau darf der Rand der leuchtenden FlĂ€che der TFL nicht mehr als 25 Zentimeter aus der Fahrzeugmitte ragen.
Bei Verwendung von zwei Tagfahrleuchten sind diese symmetrisch zur Fahrzeug-Mitte anzuordnen, der Abstand zwischen den leuchtenden FlÀchen darf nicht mehr als 42 Zentimeter betragen. Die Einhaltung dieses Maximalabstandes entfÀllt, wenn das Tagfahrlicht in andere vordere Leuchten integriert ist oder bei symmetrischer Anordnung innerhalb der Fahrzeugsilhouette liegt. Bei einem geringeren Abstand als 40 Millimeter zu einem Fahrtrichtungsanzeiger sind Sonderregelungen einzuhalten (Erkennbarkeit des Blinklichts).
GrundsĂ€tzlich gilt, dass Tagfahrleuchten mindestens 25 Zentimeter bis maximal 1,50 Meter ĂŒber dem Boden angebracht werden und horizontal nach vorne stahlen mĂŒssen. Sie dĂŒrfen mit der Lenkung mitschwenken.
Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald der Motor lĂ€uft. Es muss sich automatisch ausschalten, sobald das âFahrlichtâ (Hauptscheinwerfer-Abblendlicht, RĂŒcklicht und Nummernschildbeleuchtung) eingeschaltet wird. Dies gilt nicht fĂŒr die BetĂ€tigung der Lichthupe. Nach EinschĂ€tzung des Instituts fĂŒr Zweiradsicherheit könnte dies durch einen separaten Wechselschalter fĂŒr Abblendlicht und TFL realisiert werden.
Auch bei eingeschaltetem TFL muss das RĂŒcklicht brennen. Die Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein. Der Anbau muss nicht von einer PrĂŒforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Allerdings muss der Anbau ordnungsgemÀà vorgenommen werden, damit es bei der nĂ€chsten Hauptuntersuchung keine Schwierigkeiten gibt.
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